Pfarreiengemeinschaften im Dekanat St. Wendel

Begriffe und ihre Bedeutung

Wir benutzen verschiedene Begriffe, wenn wir über "Kirche vor Ort" reden. Einer sagt Gemeinde, eine andere Pfarrei, mancher Pfarrgemeinde oder Kirchengemeinde. Seit der Synodenumsetzung hört man auch "Kirchort" und "Ort von Kirche". Diese Begriffe bedeuten alle etwas anderes. Wo aber sind die Unterschiede?

  • Gemeinde

    Gemeinde ist ein pastoraler Begriff. Gemeinden sind (kirchliche) Gruppen, in denen wir uns wohl fühlen. Der Begriff zeigt also mehr auf das Leben der Gemeinschaft als ihre rechtlichen Strukturen. Oft sind Gemeinden mit bestimmten Orten verbunden, etwa dem Heimatort. Es kann auch vorkommen, dass z.B. Verbände ein eigenes Gemeinschaftsleben führen. In diesem Sinne könnte man sie auch Gemeinde nennen. Wichtig ist, dass man dazugehören will und dass die meisten anderen mich als Mitglied der Gemeinde anerkennen. Der Begriff Pfarrgemeinde bringt zum Ausdruck, dass die rechtliche und die pastorale Sicht eigentlich zusammengehören sollten.

  • Pfarrei und Pfarreiengemeinschaft

    Pfarrei ist ein Begriff im Kirchenrecht. Er umschreibt die kleinste, auf Dauer errichtete Organisationseinheit. Jede Pfarrei soll von einem Pfarrer geleitet werden. 

    Hier wird die Seelsorge organisiert. Pfarreien sind Ansprechpartnerinnen - auch für Nichtkatholik*innen. Von Pfarreien gibt es zwei Sorten: Die Territorialpfarrei und die Personalpfarrei.
    Eine Territorialpfarrei ist ein klar abgegrenzter geographischer Raum. Alle Katholik*innen, die in diesem Raum wohnen, gehören zur Pfarrei.
    Eine Personalpfarrei organisiert die Seelsorge für Menschen, die bestimmte Gemeinsamkeiten haben. Das können z.B. die Herkunft oder Sprache sein. Im Bistum Trier gibt es eine eigene Pfarrei für Gehörlose Menschen.

    Alle Pfarreien im Dekanat St. Wendel sind in Pfarreiengemeinschaften zusammengeschlossen. Jede Pfarreiengemeinschaft wird von einem Pfarrer geleitet. Er ist im kirchenrechtlichen Sinne Pfarrer jeder zugehörigen Pfarreien. Unter seiner Leitung arbeiten Gemeindereferent*innen, Diakone und andere Priester in der Seelsorge. Auch sie haben einen Auftrag für die ganze Pfarreiengemeinschaft.
    Verantwortung für die Vertretung der Anliegen der Katholik*innen tragen die gewählten Vertreter*innen im Pfarrgemeinderat (PGR). Der PGR ist Ort des Austauschs und des Dialogs mit dem Pfarrer. Themen, die die ganze Pfarreiengemeinschaft betreffen, werden normalerweise im Pfarreienrat besprochen. Er setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der einzelnen PGRs und weiterer Mitglieder. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

  • Kirchengemeinde und Kirchengemeindeverband

    Im staatlichen Recht wird der Begriff Kirchengemeinde verwendet, nicht Pfarrei. Von Kirchengemeinde wird also immer dann gesprochen, wenn etwas vor staatlichen Gerichten Bestand haben muss. Das sind z.B. Finanzangelegenheiten, Baumaßnahmen oder Beschäftigungsverhältnisse. 

    Dort, wo Pfarreiengemeinschaften existieren, ist auch die Struktur der Kirchengemeinden angepasst. Einige Rechte und Pflichten gehen auf den Kirchengemeindeverband über.

    Informationen zur rechtlichen Struktur der Kirchenvermögens-Verwaltung finden Sie hier.

  • Kirchort und "Ort von Kirche"

    In Deutschland gibt es aktuell noch viele weitere Begriffe, die immer bestimmte Seiten des "Lebens vor Ort" hervorheben. Im Bistum Trier sind gerade zwei wichtig:
    Kirchorte sind Orte, an denen eine Kirche steht oder wo Gottesdienst gefeiert wird. Das muss nicht unbedingt eine Pfarrkirche sein. Es gibt auch Kapellen, Filialkirchen, Klöster, Krankenhauskapelle und weitere Orte.
    Daneben gibt es den Begriff Ort von Kirche. Das ist ein Schlüsselbegriff um zu verstehen, was an Neuerungen durch die Synodenumsetzung geplant ist. Jede Gruppe, in der kirchliches Leben eine Rolle spielt, kann als ein solcher "Ort von Kirche" bezeichnet werden. Dabei ist nicht wichtig, ob alle Mitglieder katholisch sind, wie die Gruppe organisiert oder strukturiert ist. Weitere Informationen finden Sie hier.