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In diesem Brief informiert Generalvikar von Plettenberg über die Rahmenbedingungen der anstehenden Fussionen, besonders zu den Punkten Vermögensübergang, Lokale Teams und frühestem Fussionsstart.
In den aufgeführten Dateien finden Sie die aktuellen Erklärungen des Bistums Trier zu den Planungen und einzelnen Begriffen der Umsetzungsphase.
In einer Pressekonferenz am 20.11. haben Bischof Dr. Stephan Ackermann, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und Direktorin Mechthild Schabo die veränderten Pläne vorgestellt.
Das Bistum Trier soll bis spätestens zum Januar 2025 in Pfarreien und "Pastorale Räume" gegliedert werden. In einem ersten Schritt werden die bisher knapp 900 eigenständigen Pfarreien zu größeren Pfarreien zusammengelegt. Diese sollen in ihrem Zuschnitt möglichst den bisherigen 172 Pfarreiengemeinschaften entsprechen. Die 35 "Pastoralen Räume" bilden dann die mittlere Ebene zwischen Pfarrei und Diözesanebene. Zahl und Zuschnitt dieser "Pastoralen Räume" entsprechen den bislang geplanten "Pfarreien der Zukunft", sie ersetzen die bislang 32 Dekanate.
Der Bischof führte aus, er habe mit der Kleruskongregation abgestimmt, dass es ein Rahmenkonzept zu Fusionsprozessen und zur Errichtung von Pastoralen Räumen geben werde. „Das Rahmenkonzept wird diese Grundlinien aufnehmen und eine Orientierung geben, was für alle verbindlich ist und was vor Ort in den Pastoralen Räumen und in den Pfarreien flexibel gestaltet werden kann.“ Die Pfarrer und die pfarrlichen Gremien erhalten den Auftrag, in einem Zeitraum von längstens vier Jahren auf Fusionen hinzuarbeiten; bevorzugt auf der Ebene der schon bestehenden 172 Pfarreiengemeinschaften. In den fusionierten Pfarreien bleiben der rechtliche Status des Pfarrers und der pfarrlichen Organe bestehen. „Gleichwohl streben wir auf allen Ebenen eine stärker kollegiale Leitung an.“, erklärte der Bischof. Die Pastoralen Räume erhalten eine vom Bischof eingesetzte und beauftragte Leitung, um die pastoralen Entscheidungen der Diözesansynode sowie die Zusammenarbeit im Bereich der administrativen Aufgaben der Pfarreien voranzubringen. Sie werden als Kirchengemeindeverbände errichtet. Ackermann verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, „dass wir als Bistumsgemeinschaft auf diesem Weg nun voranschreiten, in gemeinsamer Verantwortung und im Geist der Gemeinschaft“.
Bischof Dr. Stephan Ackermann, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und Mechthild Schabo, Direktorin für den Bereich „Pastoral und Gesellschaft“ im Bischöflichen Generalvikariat Trier betonten, dass die Neustrukturierung der Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Pastoral und des kirchlichen Lebens dient, wie die Diözesansynode 2013-2016 sie empfohlen hat. Von Plettenberg erklärte: „Es wird in der Tat so sein, dass wir in den kommenden Jahren zwar auf das vom Bischof klar beschriebene Zielbild von pastoralen Räumen und fusionierten Pfarreien hin arbeiten, aber einen örtlich spezifischen Entwicklungsweg gehen und daher eine bis zu vierjährige Zeit des Übergangs haben.“ „Klar ist aber auch, dass wir uns in diesen Jahren nicht in Strukturdebatten verlieren wollen, sondern deutlich die inhaltlich-pastorale Entwicklung auf der Grundlage der Synodenergebnisse vorantreiben wollen.“ Der Generalvikar sagte, mit diesem Vorgehen wolle die Bistumsleitung sowohl den Sorgen und Nöten vieler Gläubigen als auch den Bedenken der römischen Behörden angesichts der tiefgreifenden Veränderungen angemessen begegnen.
Bischof Ackermann sagte, er werde das Gesetz zur Umsetzung der Diözesansynode vom 15. Oktober 2019 zurückziehen. „Mit dem ‚Umsetzungsgesetz‘ wollten wir durch Einheitlichkeit, Standardisierungen und einem straffen Zeitplan einen stabilen strukturellen Rahmen für die Synodenumsetzung auf der Ebene der Pfarreien schaffen. Dieser ‚Masterplan‘ ist gescheitert, das müssen wir unumwunden festhalten.“ Zusammen mit denen, die wesentlich in der Ausarbeitung des Bildes und der Strukturen der „Pfarrei der Zukunft“ engagiert waren, habe er unterschätzt, wie sehr die traditionellen Strukturen der Pfarrei zusammen mit dem pfarrlichen Leben mit Emotionen, Gefühlen, Erinnerungen verbunden seien. „Die Diskussionen der letzten Jahre haben aber auch gezeigt, dass die Strukturdiskussionen eben nicht nur Strukturdiskussionen sind, sondern zu inhaltlichen Fragen führen, in denen es aber unterschiedliche Auffassungen gibt: über das Kirchenbild, über das Priesterbild (insbesondere das Bild des Pfarrers), über das Bild der Getauften, über die Mitwirkungsmöglichkeiten und die Verantwortung der Gläubigen.“ Er dankte allen, die sich bisher engagiert haben und betonte: „ Auch wenn die Pfarrei der Zukunft nun nicht so kommt, wie es im Herbst des vergangenen Jahres geplant war, so bin ich doch der Überzeugung, dass die meisten Überlegungen und Vorarbeiten nicht umsonst gewesen sind, weil wir in diesem Prozess vieles gelernt und dokumentiert haben, was auch bei einem veränderten Vorgehen hilfreich ist.“
Direktorin Schabo erläuterte, um die Koordination der Aufgaben zu erleichtern und so die Seelsorge im Sinne der Synode zu stärken, werde das pastorale Personal – außer die Pfarrer – künftig auf der Ebene der Pastoralen Räume angesiedelt. Gleichzeitig werden die Seelsorgerinnen und Seelsorger einen konkreten Einsatzort oder eine Einsatzstelle haben: in der Pfarrei, in einer Einrichtung oder an einem anderen Ort von Kirche. „So ist gewährleistet, dass die Pfarrei ihre Aufgaben gut erfüllen kann und alle Seelsorgerinnen und Seelsorger in unterschiedlichen Feldern an der Umsetzung der Synodenbeschlüsse mitarbeiten“, betonte sie. Und: „Die Seelsorgerinnen und Seelsorger bleiben vor Ort, sind ansprechbar für die Anliegen der Menschen und unterstützen, wo es gewünscht ist, die ehrenamtlich Engagierten.“
Weiter hob auch Direktorin Schabo hervor, dass die Pfarreienreform im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung der Seelsorge und des kirchlichen Lebens insgesamt stehe. Die Überzeugung, dass kirchliches Leben sich konkurrenzfrei in und an vielfältigen „Orten von Kirche“ zeige, habe sich bereits vielerorts durchgesetzt; diese „Orte von Kirche“ würden von vielen ehrenamtlich Engagierten und hauptberuflich Tätigen engagiert gestaltet. Weitere Impulse für die Seelsorge und eine „veränderte Praxis kirchlichen Lebens“ sollen bis Ostern 2021 vorliegen: „Wir wollen jetzt die Ergebnisse der Teilprozessgruppen Katechese, Familie in all ihrer Vielfalt, Geistliche Zentren, Liturgie, Inklusion, Missionarische Teams und freiwilliges missionarisches Jahr exemplarisch in die Umsetzung bringen. Sie bieten wichtige Impulse für die Seelsorge.“
Mit Blick auf die Mitbestimmung von Laien sagte sie, es werde in jeder Pfarrei ein Vermögensgremium geben und für die Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft ein pastorales Gremium. „Je nachdem, wie die Planungen der einzelnen Pfarreien für Fusionen sind, wird sich zeigen, welches Gremienmodell sinnvoll ist. Wir kennen bereits heute mehrere Varianten. Man wird vor Ort entscheiden, was mit Blick auf eine geplante Fusion von Pfarreien im Übergang dienlich ist.“ Gearbeitet werde auch an der Gremienstruktur auf Ebene des Pastoralen Raums und auf Bistumsebene.
Vorbereitungszeit und Sondierung im Jahr 2021 – Fusionen und Pastorale Räume ab 2022
Generalvikar von Plettenberg kündigte an, ab dem Jahr 2021 „in der Logik von Pfarreien einerseits und Pastoralen Räumen andererseits“ denken zu wollen. Dazu werde es eine Vorbereitungszeit ab Januar 2021 geben. In dieser Zeit soll unter anderem das Rahmenkonzept für den Pastoralen Raum erarbeitet werden, das die nötige Flexibilität bietet, um den Situationen vor Ort gerecht zu werden. Denn für ein auf den jeweiligen Raum angepasstes „Entwicklungsprogramm“ brauche es die Kenntnis und Bewertung der spezifischen Situationen. „Deshalb werden wir mit den Akteuren vor Ort die Informationen zusammentragen, die helfen, die richtigen und auf den Raum angepassten Entscheidungen zu treffen.“ Neben den konkreten Zahlen, Daten, Fakten spielten auch die weichen Faktoren wie etwa die Bereitschaft zu Fusionen oder die bisher schon erfolgte Beschäftigung mit Synodenbeschlüssen eine Rolle. Diese Sondierung werde diözesanseitig vom Synodenbüro in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der ursprünglich geplanten Leitungsteams und seitens der Dekanate von den Steuerungsgruppen, die es bereits im Zugehen auf die „Pfarreien der Zukunft“ gab, in den ersten Wochen des neuen Jahres durchgeführt.
„Bis Mitte 2021 wollen wir durch die Gespräche mit den Menschen in den heutigen Pfarreien und Dekanaten eine genauere Vorstellung davon haben, welche Pfarreien zeitnah fusionsbereit sind, welche noch etwas länger brauchen werden, und welche Pastoralen Räume wir wann errichten werden“, sagte von Plettenberg. Daran schließe sich die Vorbereitung für die formale Errichtung der Pastoralen Räume und möglicher Fusionen von Pfarreien an. „Das heißt: Ab dem 1.1.2022 können die ersten Pfarreien fusionieren. In einem Zeitraum von vier Jahren erwarten wir die dazu notwendigen Prozesse und Entscheidungen vor Ort.“
Alle Informationen und die Statements im Wortlaut unter www.herausgerufen.bistum-trier.de
Die zum 1.1.2020 geplante Zusammenlegung der Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften zu "Pfarreien der Zukunft" (PdZ) konnte nach einer Intervention des Vatikan nicht umgesetzt werden. Die Initiative Kirchengemeinde vor Ort und die Priestergemeinschaft Unio Apostolica hatten bei vatikanischen Behörden Klage eingereicht, um verschiedene Fragen prüfen zu lassen. Im Kern geht es beiden um die Frage, wie Seelsorge vor Ort künftig aussieht und gewährleistet werden kann, wenn Personal (besonders Pfarrer), rechtliche Kompetenzen und Strukturen zentralisiert werden. Die Kritik dreht sich nicht um Verwaltungsstrukturen. Es geht um Theologie, Funktion und Rolle von Priestern und Laien in der Katholischen Kirche.
Der Vatikan hat Bischof und Bistum die Aufgabe gegeben, eine intensive Diskussion zu führen. Es gab weder eine Verurteilung, noch eine klare Richtungsentscheidung. Im Kern gilt es, zwischen folgenden Positionen zu vermitteln:
Die Ansätze der Bistumsreform betonen eine Anpassung kirchlichen Lebens an die Realität von Kirche und (deutscher) Gesellschaft, wie sie von der Synode beschrieben wurde. In einem ersten Schritt sollten Strukturen, besonders Leitungsstrukturen verändert werden. Es wurden auch Erkenntnisse aus der Aufarbeitung des Missbrauchskandals berücksichtigt: Wie etwa die MHG-Studie festgestellt hat, ist die bisherige Leitungsstruktur mit einer Spitze anfälliger für Übergriffe und Mechanismen der Vertuschung als eine Verteilung von Entscheidungsbefugnissen und Aufsichtsrechten auf mehrere Schultern.
Die Bedenken der Kritiker*innen betreffen sowohl das Priesterbild als auch einen Verlust von Eigenständigkeit der (Kirchen-)Gemeinden. In den geplanten Strukturen wird es unmöglich, dass ein leitender Pfarrer alle Menschen kennt. Er kann nicht in der Art vertraut sein mit Gewohnheiten, Besonderheiten und konkreten Problemen, wie das aktuell möglich ist. Damit ist die traditionelle Amtstheologie hinterfragt, die den Pfarrer als pastor bonus, als guten Hirten beschreibt. Diese Theologie ist nicht nur ein theoretisches Konstrukt. Viele Katholik*innen wünschen sich, dass Priester als "gute Hirten" Leitung wahrnehmen. Dogmatik und Kirchenrecht betonen die Bezogenheit von Amtsträgern (z.B. Pfarrern) und Menschen in ihrem Gebiet (Pfarrei) im Bild der "Hirtensorge".
Weiter werden mit der Zentralisierung von Verwaltung und Ressourcen lokale Entscheidungsgremien abgeschafft oder entmachtet, die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingeführt wurden. Die verbrieften Rechte von Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräten sind Frucht und Ausdruck einer synodalen Tradition. Diese soll nach dem Wunsch der Synode eigentlich gestärkt werden. Kritiker*innen befürchten, dass Entscheidungen eines "Rats der Pfarrei" und einer unüberschaubaren "Synodalversammlung" unverbindlicher, anonymer, intransparenter und noch stärker von Vorentscheidungen der (Bistums-)Verwaltung beeinflusst werden.
Die Klärung dieser und weiterer Fragen steht aus. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Synodenbüros.